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Die deliktische Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern im französichen, belgischen und deutschen Deliktsrecht Volledige citeerwijze volume 7 Ius Commune Europaeum boekenreeks: P. Rambach, Die deliktische Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern im französichen, belgischen und deutschen Deliktsrecht (1994, MAKLU Uitgevers, Antwerpen-Apeldoorn, ISBN 90-6215-455-7, 213 p.) Flaptekst: Im vorliegende Band wird die deliktische Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern in Frankreich, Belgien und Deutschland vergleichend dargestellt. Hintergrund für die Untersuchung von Rambach is die in jüngster Zeit zu beobachtende Diskussion dieser Problematik in Rechtsprechung und Literatur der einbezogenen Länder. Die unbegrenzte Haftung von Minderjährigen kann dazu führen, dass ein minderjähriger Schädiger wegen der aus einer unerlaubten Handlung resultierende Schadenersatzforderungen für Jahrzehnte nicht über den Status eines Sozialhilfeempfängers hinauskommt. In Deutschland halten einige Gerichte die einschlägige Vorschrift des § 828 Abs. 2 BGB unter bestimmten Voraussetzungen für verfassungswidrig oder sehen die darauf gestützte Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches als eine mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarende missbräuchliche Rechtsausübung an. Im Gegensatz zu deutschen Tendenz, die potentielle Haftungsmöglichkeit und den Haftungsumfang Minderjähriger einzuschränken, wurde diese Haftung in Frankreich durch die Assemblée plénière de la Cour de Cassation seit 1984 verschärft. Vor dem Hintergrund der ‚Entschließung zu den Bemühungen um eine Angleichung des Privatrechts der Mitgliedstaaten’ des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 1989 ist die rechtsvergleichende Betrachtung von besonderem Interesse. Die Einbeziehung von Belgien als einem Land, dessen Zivilrecht – insbesondere mit dem Code Civil – auf dem ’Code Napoléon’ beruht, veranschaulicht die Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen ursprünglich identischer Regelungen unter dem Einfluss unterschiedlicher äußerer Verhältnisse. Bei Einzelfragen wird auch vergleichend auf die Rechtslage in den Niederlanden, der Schweiz und der kanadischen Provinz Québec hingewiesen, deren Rechtsentwicklung durch das französische oder deutsche Recht beeinflusst wurde. |
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